Das Bundesamt für Justiz (BfJ) entschädigt Personen, die nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden, Freiheitsentziehung oder anderweitige, außergewöhnlich negative Beeinträchtigungen erlitten haben.
Anträge auf Entschädigung können bis zum 21. Juli 2027 einschließlich gestellt werden!
Über das Bild werden Sie auf die Webseite des BfJ geleitet und finden alle erforderlichen Informationen und Gesetzesgrundlagen.