Der Stabsbereich Chancengleichheit (S-CH) hat nach dem EKHN ChGl-Gesetz von 2011 eine Querschnittsfunktion bei der Umsetzung der Chancengleichheit der Geschlechter als durchgängigem Leitprinzip bei allen kirchlichen Aufgaben und Entscheidungen. Er fördert die Verwirklichung der strukturellen und beruflichen Chancengleichheit, überprüft geschlechtsspezifische Auswirkungen kirchlicher Entscheidungen mit dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe der Geschlechter in der EKHN.
Hierzu berät der Stabsbereich Chancengleichheit die Dienststellenleitungen und alle Beschäftigten der EKHN zu Themen der Chancengleichheit und bietet zahlreiche Veranstaltungen an.